- heuer
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heu|er ['hɔy̮ɐ] <Adverb> (südd., österr., schweiz.):in diesem Jahr:heuer haben wir dauernd schlechtes Wetter.* * *
heu|er 〈Adv.; oberdt.〉 in diesem Jahr ● wir wollen \heuer im Sommer an die See fahren [<ahd. hiuru <hiu jaru „in diesem Jahr“ <hiu „her“ + Jahr]* * *
heu|er <Adv.> [mhd. hiure, ahd. hiuru, zusgez. aus: hiu jāru = in diesem Jahr] (südd., österr., schweiz.):dieses Jahr, in diesem Jahr[e]:h. haben wir ein zeitiges Frühjahr.* * *
Heuer[mittelniederdeutsch hure, zu mittelhochdeutsch huren »mieten«], der im Rahmen des Heuerverhältnisses zu beanspruchende Lohn eines Besatzungsmitglieds eines Seeschiffs. Sie umfasst alle gewährten Vergütungen einschließlich des Anteils an Fracht, Gewinn und Erlös (§ 30 Seemannsgesetz). Grundheuer ist das dem Besatzungsmitglied zustehende feste Entgelt; sie bemisst sich grundsätzlich nach Monaten. Der Heueranspruch entsteht mit dem Dienstantritt oder, wenn die Musterung vorher erfolgt, mit dieser. Die Grundheuer ist mit Ablauf des Monats oder bei Beendigung des Heuerverhältnisses fällig. Anspruch auf Barauszahlung der Heuer besteht nur im Hafen oder auf der Reede. Über Abschlagszahlungen ist auf Verlangen ein Verpflichtungsschein (Ziehschein) auszustellen.* * *
1Heu|er, der; -s, - [mhd. höuwer] (landsch.): Heumacher.————————2Heu|er, die; -, -n [mniederd. hūre, zu ↑heuern] (Seemannsspr.): 1. Lohn eines Seemannes: die H. ausbezahlen, nicht bekommen; Der Kapitän konnte den Matrosen keine H. zahlen (MM 28. 5. 66, 11); Seine erste H. hatte er vertan, aber schon die zweite sparte er (Bredel, Väter 393). 2. Anstellung eines Seemanns auf einem Schiff: vielleicht werden sie nichts dagegen haben, wenn ich dann H. auf einem ihrer Frachter nehme (Andersch, Sansibar 156); im Hamburger Hafen wurde nachgeforscht, da war kein Junge, der eine H. gesucht hatte (Danella, Hotel 382).
Universal-Lexikon. 2012.